Letzte Aktualisierung: 03.02.2024
1.1. echogrid services ist ein Angebot der Formel S Labs UG, Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin, Deutschland (nachfolgend "Unternehmen" genannt). Das Unternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich der B2B-Leadgenerierung in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Branchenstandards im Bereich Werbung und Marketing. Für alle Geschäftsbedingungen zwischen dem Unternehmen und Ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit das Unternehmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (per Brief oder E-Mail) zustimmt.
1.2. Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot des Unternehmens.
1.3. Soweit nicht ausdrücklich im Angebot des Unternehmens einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar vom Unternehmen erbracht werden, nicht Teil der vertraglichen vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Auftraggeber gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (z.B. Stockmaterial, Softwarekosten), rechtliche Prüfungen, Übersetzungen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.
1.4. Das Unternehmen ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Auftraggeber darüber zu informieren.
1.5. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
2.1. Leistungsangebote des Unternehmens sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistungen ändern können.
2.2. Soweit das Unternehmen die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn der Auftraggeber mit den Konditionen des Unternehmens einverstanden ist, liegt darin ein Angebot des Auftraggeber auf Abschluss eines Vertrages vor.
2.3. Ein Vertrag kommt somit erst mit Annahme durch das Unternehmen zustande. Dies kann wahlweise per Post oder per E-Mail erfolgen.
3.1. Der Auftraggeber stellt dem Unternehmen die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere nicht dahingehend, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist das Unternehmen für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftraggeber.
3.2. Das Unternehmen bemüht sich, Werbeinhalte sofort zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Anbieter und/oder das Unternehmen ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbeinhalte stützen.
3.3. Sollten Dritte das Unternehmen wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich dieser, das Unternehmen von jeglicher Haftung freizustellen und dem Unternehmen die Kosten zu ersetzen, die der Gesellschaft wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit bis zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages Mitarbeiter des Unternehmens abzuwerben oder durch Dritte abwerben zu lassen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts des abgeworbenen Mitarbeiters an das Unternehmen zu zahlen.
4.1. Die ordentliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Individualvertrag der Parteien.
4.2. Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit für beide Vertragsparteien möglich. Anderenfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.
4.3. Nach Beendigung des Vertrages hat sich der Auftraggeber seine Daten selbstständig zu sichern. Eine Übermittlung der vom Auftraggeber auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischen Versand ist keine Pflicht des Unternehmens und daher gesondert zu vereinbaren.
4.4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Vertragsparteien ist das Unternehmen berechtigt, die für die Zustellung der vom Auftraggeber auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte an den Auftraggeber entstehenden Kosten, von dem Auftraggeber Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Daten zu verlangen.
4.5. Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten, nur aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten, trotz Abmahnung, gilt als wichtiger Grund.
4.6. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass das Unternehmen diesen Grund zu vertreten hat, steht dem Unternehmen die vertraglich vollständige vereinbarte Vergütung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.
4.7. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat das Unternehmen diesen Grund zu vertreten, so steht dem Unternehmen die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
5.1. Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal-, Leistungsorientierter oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot des Unternehmens. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
5.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Vorschuss- und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Zwischenrechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.
5.3. Einige Teile der Dienstleistungen werden auf Abonnementbasis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt im Voraus auf wiederkehrender und regelmäßiger Basis ("Abrechnungszyklus"). Die Abrechnungszyklen werden entweder auf monatlicher, quartalsweiser oder jährlicher Basis festgelegt und ergeben sich aus dem konkreten Vertragsgegenstand und dem Leistungsangebot des Unternehmens.
5.4. Im Falle eines vom Unternehmen nicht verschuldeten temporär abgegrenzten Projektstillstandes behält sich das Unternehmen das Recht vor Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen.
6.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per Email oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistung nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Auftraggebers, und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
6.2. Während der Fertigstellungsphase ist das Unternehmen berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
6.3. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Auftraggeber stellt ebenfalls eine stilllegende Abnahme dar.
6.4. Fordert der Auftraggeber das Unternehmen dazu auf, eine Webseite oder sonstige öffentlich einsehbare Inhalte online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.
7.1. Beauftragt der Auftraggeber das Unternehmen mit der Registrierung einer Domain, so muss der Auftraggeber vor Erteilung des Auftrages sicherstellen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.
7.2. Das Unternehmen hat auf die Vergabe einer Domain durch die jeweiligen Vergabestelle keinen Einfluss. Das Unternehmen übernimmt keine Gewährt dafür, dass die vom Auftraggeber beantragte Domain auch zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft des Unternehmens darüber, ob eine bestimmte Domain registrierbar ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.
8.1. Das Unternehmen überträgt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z. B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/ oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Auftraggeber übertragen.
8.2. Das vom Unternehmen eingeräumte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an Dritte ein.
8.3. Das Unternehmen verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG).
8.4. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
8.5. Das Unternehmen behält sich vor, die erbrachte Leistung unter Nennung des Auftraggebers mit seinem Unternehmenslogo als Referenz zu nutzen.
9.1. Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen haftet das Unternehmen – gleich aus welchem Grund – nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Unternehmens, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
9.2. Im Rahmen der Haftung für Schäden, die auf das grob fahrlässige Verhalten des Unternehmens zurückzuführen sind, wird die Haftung auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen dieser Vereinbarung typischerweise gerechnet werden kann und muss.
9.3. Für Schäden, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch das Unternehmen verursacht wurden, haftet das Unternehmen nur, soweit es sich um eine Verletzung einer wesentlichen Pflicht im Rahmen des Auftrages (Kardinalpflicht) handelt. Darüber hinaus ist die Haftung für fahrlässiges Verhalten ausgeschlossen. Eine Pflicht ist dann wesentlich, wenn sie für die Durchführung des Auftrags von besonderer, herausgehobener Bedeutung ist und der Auftraggeber auf die Einhaltung der Pflicht in besonderem Maße vertrauen darf.
9.4. Die Haftung im Rahmen von Paragraph 9.3 ist auf die Summe einer Monatsvergütung für das Unternehmen beschränkt bzw. auf den zu berechnenden Anteil der Rechnung gemäß der entsprechenden Vereinbarung zwischen den Parteien.
9.5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Unternehmens.
9.6. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen insbesondere keinerlei Haftung dafür, dass die gemeinsam mit dem jeweiligen Auftraggeber im Rahmen einer Kampagne definierten Zielwerte, die vielmehr als Richtwerte zur Messbarkeit des Erfolgs einer Kampagne zu verstehen sind, tatsächlich erreicht werden.
9.7. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggeber beträgt 12 Monate.
10.1. Alle Informationen, die dem Unternehmen im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Auftragserfüllung notwendig ist.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden, dem Unternehmen betreffende Informationen strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wurde. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
11.1. Das Unternehmen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschätfsbedingungen (AGB) zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Auftraggebers zu dem Unternehmen nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Kundenverhalten oder unbeabsichtigten Lücken in den Klauseln sein. Änderungen werden dem Auftraggeber per Email mitgeteilt.
11.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich das Unternehmen das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
11.3. Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Auftraggeber den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nicht ausdrücklich gegenüber dem Unternehmen widersprochen hat.
12.1. Der Auftraggeber darf Ansprüche gegen das Unternehmen nur nach dessen schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.
12.2. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
13.1. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Berlin festgelegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13.2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
13.3. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.1. Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so wird dieWirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.